Ich möchte meine bestehende Firma schliessen oder liquidieren. Was erwarten mich für Kosten?

Besitzen Sie eine inaktive Schweizer Aktiengesellschaft oder GmbH? Kostet Sie der Besitz nur noch Zeit, viele Gebühren und Sie möchten nicht noch mehr Geld für eine Liquidation ausgeben?

Wir übernehmen für Sie die Abwicklung kostenlos und reibungslos.

Sie kontaktieren uns per Telefon auf 058 100 09 70 oder über das Kontaktformular.

Nach einer Prüfung unterbreiten wir Ihnen eine faire Offerte zum Kauf oder Übernahme Ihrer AG. Nach Annahme des Angebotes erfolgt die Abwicklung professionell und unkompliziert. Das Domizil wird verlegt, der Name geändert und es wird ein neuer Verwaltungsrat eingesetzt welcher auch die Verantwortung übernimmt.

Die Auflösung einer Gesellschaft und die Bestellung der Liquidatoren muss ins Handelsregister eingetragen werden (Art. 737 OR, Art. 63 Abs. 1 HRegV). Mit der Anmeldung müssen dem Handelsregisteramt folgende Belege eingereicht werden (Art. 63 Abs.2 HRegV):

Die öffentliche Urkunde über den Auflösungsbeschluss der Generalversammlung und gegebenenfalls die Bezeichnung der Liquidatorinnen und Liquidatoren und deren Zeichnungsberechtigung;

ein Nachweis, dass die Liquidatorinnen und Liquidatoren ihre Wahl angenommen haben. Die Anmeldung hat durch den Verwaltungsrat zu erfolgen (Art. 737 OR).
Die Anmeldung muss von zwei Mitgliedern des Verwaltungsrats oder von einem Mitglied mit Einzelzeichnungsberechtigung unterzeichnet werden (Art. 17 Abs. 1 lit. c HRegV).