Kann ich eine Firma (GmbH oder AG) mittels einer Cryptowährung (z.B. Bitcoin, Ether, etc.) gründen ?

Kann ich mit einer Cryptowährung eine Firma  gründen?

Ja das können Sie! 

Mittels Bitcoins und andere digitale Währungen können Sie, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden eine Firma gründen.

Wie läuft die Unternehmensgründung der Schweizer Firma ab ? Bei unterschiedlichen Handelsregisterämter können sogar Gebühren mittels einer Digitalen Währung wie Bitcon oder Eher bezahlt werden.

Einige Punkte zum praktischen Ablauf, welches wir natürlich gerne für Sie übernehmen!

Der Bitcon dient als Sacheinlage und kann für die Gründung verwendet werden. Unser Revisor wird diese Sacheinlage bestätigen und den Wert bestätigen, welcher für die Gründung benötigt wird. Folgende Punkte müssen bei der Gründung erfüllt sein:

  • Die Sacheinlage muss verwertbar sein, bzw. von der Firma genutzt werden können (Veräusserung, etc.),
  • Die Sacheinlage muss bilanzierungsfähig sein, bzw. muss in die Bilanz aufgenommen werden können,
  • Die Sacheinlage muss verfügbar sein, bzw. nach der Gründung der Firma auf ein Konto welches auf die Firma lautet zur Verfügung stehen,

Wie ist der Ablauf bei der Gründung mit Bitcoins ?

  • Unser oder ein weiterer Revisor bestätigt den Wert der digitalen Währung in CHF für das Handelsregister,
  • Die Gründungsunterlagen für die Firmengründung werden Notariell beglaubigt und an das Handelsregister weitergeleitet,
  • Nach der Prüfung durch das Handelsregister,  wird das zu gründende Unternehmen ins Handelsregister eingetragen,
  • Sie eröffnen ein Firmenkonto lautend auf der gegründeten Gesellschaft und übertragen die Cryptowährung