Was bedeutet die neue Datenschutzverordnung (DSGVO) für mein Unternehmen?

Ab dem 25. Mai 2018 ist das neue Eu-Gesetz in kraft getreten. Wenn Sie Personenbezogenen Daten bearbeiten oder verwenden, Adresslisten pflegen oder z.B. Newsletter verschicken, dann müssen Sie sich an die neuen Regeln halten. So sollten z.B. Daten von Kunden nur für kurze Zeit gespeichert werden und die Speicheraktion muss angemessen sein. Grössere Firmen müssen auch in der Schweiz einen Datenschutzbeauftragten anstellen. Cancellarius begleitet als Datenschutzbeauftragter die Mandatschaft vom Audit über Datenlöschung hin zu benötigten Gutachten. Jeder Mandant kann über eine Zusammenarbeit unser individualisierter Datenschutzhandbuch sowie die von uns für eine Compliance als notwendig angesehenen Unterlagen erhalten.